Eine einzige Laterne genügt doch wenn die Gleissperre folgeabhängig ist vom Weiche und nicht von der andere Seite angefahren wird? Also "Schlüsselabhängigkeit" + "Stumpfgleis" soll doch "nur eine Laterne" bedeuten?
Das kommt mal wieder drauf an. Normalerweise und bei einer klassischen Folgeabhängigkeit hast Du Recht. Also Gleissperre mit Schloss für die auf- und abliegende Stellung und Weiche mit nur einem Schloss für die abweisende Lage. Ein über-die-Gleissperre-fahren von der falschen Seite ist nicht möglich. Wie so oft hatte aber bei der alten Bundesbahn mal jemand die Idee, etwas vollkommen anders als bisher zu machen. Das ist bei dieser Verwaltung öfter vorgekommen. Die neumodische Folgeabhängigkeit hat also an der Weiche ein gekuppeltes Riegelschloss, wobei das zweite Schloss nur als Schlüsselfestlegeschloss dient, um die Bedienreihenfolge zu erzwingen, ohne die Umstellbarkeit der Weiche zu behindern, und dafür an der Gleissperre nur noch ein Schloss für die aufgelegte Stellung. Die Äderung sollte vor allem die Laufwege verkürzen, jedoch besteht so die Gefahr, dass von der falschen Seite über die Gleissperre gefahren wird. Damit ist die zweite Laterne notwendig. Es gibt diese Folgeabhängigkeit mit umgekehrter Bedienreihenfolge auch mit Schutzweiche. Hier besteht die Gefahr, eine Weiche mit verschlossenem Riegelschloss aufzufahren. Eine der besten Möglichkeiten, sich ein Wochenende zu versauen.