Besonders die Drehgestellwagen mit (blechverkleidetem) Holzaufbau der Länderbahnzeit waren in einem schlechten Zustand und durften aufgrund ihrer schwächeren Konstruktion nicht so freizügig eingesetzt werden, wie es ein wirtschaftlicher Betriebsablauf erfordert. Sie wurden daher nach 1952 zügig abgestellt und waren ab 1962 nicht mehr im Personenverkehr zugelassen. Brauchbare Bauteile (Rahmen, Fahrwerk, Drehgestelle) wurde in Umbauprogrammen (4yg, MPw4) weiterverwendet.